Häufigste Anlässe für eine solche Untersuchungen sind
vorausgegangene Fahrten unter Alkoholeinfluss. Wer mit einer
Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille und mehr aufgefallen ist
oder bei mehrere Alkoholfahrten "erwischt" worden ist, kommt um
eine Untersuchung nicht herum.
Wer 18 Punkte im Verkehrszentralregister "gesammelt" hat, dem wird
im Regelfall die Fahrerlaubnis entzogen.
Bevor nach einer
mindestens 6- monatigen Sperrfrist die Fahrerlaubnis neu erteilt
wird, wird auch eine Untersuchung gefordert.
Weitere Untersuchungsanlässe können sein:
- Drogenkonsum (auch wenn hierbei kein KFZ geführt wurde)
- Schwerwiegende Straftaten im Straßenverkehr
- Gesundheitliche Bedenken
- Vorzeitige Erteilung einer Fahrerlaubnis
Neben den hier genannten, können noch andere Gründe maßgeblich
sein. Durchführung der Untersuchung
" die Untersuchung ist anlassbezogen unter Verwendung der von
Fahrerlaubnisbehörde übersandten Unterlagen vorzunehmen.
" der Gutachter hat sich an die vorgegebene Fragestellung zu
halten.
" Gegenstand der Untersuchung ist nicht die gesamte
Persönlichkeit, sondern sind nur die Verhaltensweisen und
Eigenschaften, die für die Kraftfahreignung von Bedeutung sind.
" die Untersuchung darf nur nach anerkannten wissenschaftlichen
Grundsätzen vorgenommen werden.
" der Gutachter hat den Betroffenen über den Gegenstand
und Zweck der Untersuchung zu informieren.
" über die Untersuchung sind Aufzeichnungen zu führen.
Sehr viele Untersuchungsergebnisse sind für die Betroffenen leider
negativ. Lassen Sie es möglichst gar nicht erst dazu kommen! Sie
müssen sich sonst erneut untersuchen lassen und dies ist mit
weiteren Kosten verbunden.
Sollten Sie länger als 2 Jahre nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis
gewesen sein, müssen Sie auch noch einmal eine theoretische und
praktische Fahrerlaubnisprüfung machen. Diese werden im Regelfall
nur nach einer gründliche Vorbereitung durch eine Fahrschule
positiv verlaufen.